Von Terror und Rechtsbeugung

Während der Diktatur des Nationalsozialismus fand in der Nacht vom 9.auf den 10. November 1938 in Deutschland gewalttätige Ausschreitung gegen die jüdischen Mitbürger*innen und ihre Familien statt. Auch in Bremerhaven und Wesermünde übten die Mitglieder der nationalsozialistischen, paramilitärischen sogenannten Sturmabteilung (SA) rechtswidrig Demütigungen und Misshandlungen aus und steckten Wohn- und Geschäftshäusern sowie die Synagoge in Brand. Die Mehrzahl der Bevölkerung tolerierte die Taten oder billigte sie sogar. Ein diensthabender Polizist nahm jedoch die SA-Leuten auf Grund ihrer Straftaten fest.
In seinem Vortrag widmet sich der Jurist und Historiker Dr. Ernst den damaligen Taten im Lichte der Rechtslage und der Rolle der Polizei.