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Eine Fähre oder Fährschiff ist in ihrer einfachsten Form ein Boot, das nach Bedarf oder nach Fahrplan im Pendelverkehr die Ufer eines Flusses oder Kanals miteinander verbindet. Die Funktion eines neuzeitlichen Fährbetriebs ist auf größere Schiffe übergegangen, die auf weiteren Strecken verkehren. Zahlreich sind die Fährverbindungen z. B. im Nord- und Ostseebereich, die jährlich von Hunderttausenden von Fahrgästen in Anspruch genommen werden.
Als Fahrgastschiffe (früher übliche Bezeichnung Passagierdampfer) gelten solche Schiffe, die gemäß der Schiffssicherheitsverordnung für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen zugelassen sind.
Siehe Fähre.
An einem schiffahrtswichtigen Punkt vor Anker liegendes, seetüchtiges, auffallend gekennzeichnetes Schiff mit starkem Leuchtfeuer und Nebelsignalapparaten.
Im Sinne der deutschen Schiffssicherheitsvorschriften alle Dampfer und Motorschiffe, die Fischerei mit dem Grundschleppnetz betreiben, auch wenn sie außerdem mit Treibnetz ausgerüstet sind, sowie Walfangboote und Robbenschläger.
Fischereifahrzeuge dienen ausschließlich dem Fischfang. Auf der Welt gibt es zahlreiche verschiedene Typen. Ihre Größe und ihre Merkmale werden von den Seeverhältnissen, den Fangplätzen und den Fangmethoden bestimmt. Siehe auch Fischdampfer.
Windstille.
Von englischen Seeleuten geprägte, ehrenvolle Bezeichnung für die schnellen Großsegler der Hamburger Reederei F. Laeisz. Die Namen dieser Schiffe begannen alle mit einem “P”, wie z. B. “PREUSSEN”, “POTOSI”, “PANGANI”, “PADUA”.
Auf allen Segelschiffen mit mehr als zwei Masten der vorderste Mast.
Unterstes Rahsegel des Fockmastes.
Ein Frachter oder Frachtschiff ist ein Seeschiff zum Transport von Stückgut. Die Schiffe sind in der Regel der Länge nach in fünf Laderäume geteilt. Die Maschine befindet sich hinter dem dritten oder vierten Raum. Über den Unterräumen liegen ein oder zwei Zwischendecks. Charakteristisch ist ein umfangreiches bordeigenes Ladegeschirr mit zwei Baumpaaren oder Kränen von 5-10 Tonnen Tragkraft pro Luke, zusätzlich in den meisten Fällen ein Schwergutladebaum. Die Schiffe haben einen über die gesamte Länge des Laderaumbereiches sich erstreckenden Doppelboden, der in einzelne Zellen (Tanks) aufgeteilt ist und Brennstoff bzw. Wasserballast aufnimmt.
Siehe Frachter.
Ursprünglich ein kleineres und schnelles Kriegsschiff mit drei vollgetakelten Masten und nur einer gedeckten Batterie mit bis zu 50 Kanonen. Im 18. und 19. Jahrhundert wurden auch Handelsschiffe mit dieser Takelung (Vollschiffe) so bezeichnet.
Beim beladenen Schiff mittschiffs der Abstand zwischen der Wasserlinie und dem tiefsten Punkt des obersten ganz durchlaufenden, wasserdichten Decks (auch Freiborddeck genannt). Die Klassifikationsgesellschaft bestimmt den Mindestfreibord, der durch eine Freibordmarke kenntlich gemacht wird und über die hinaus ein Schiff nicht beladen werden darf.
Die Freibordmarke ist an beiden Bordwänden in der Schiffsmitte angebracht, gekörnt und gemalt. Sie gibt an, wie tief das beladene Schiff eintauchen darf. Berechnet wird sie nach den Bestimmungen der jeweiligen Klassifikationsgesellschaften. Der höchst zulässige Tiefgang ist nach Jahreszeit und Seegebiet verschieden, so dürfen Schiffe in Tropengewässern und im Sommer schwerer beladen sein als im Nordatlantik und im Winter.
Segelschiff mit vier vollgetakelten Masten und einem Besanmast. Die in Deutschland übliche Bezeichnung der Masten ist von vorn nach hinten: Fockmast, Großmast, Mittelmast, Haupt- oder Laeiszmast sowie Besanmast. Es hat sechs Fünfmastbarken gegeben: “FRANCE” (1890-1901), “MARIA RICKMERS” (1891-1892), “POTOSI” (1895-1925), gebaut auf der Tecklenborg-Werft, “R.C. RICKMERS” (1906-1917), “FRANCE” II (1911-1922) und “KØBENHAVN” (1921-1928).
Siehe Fünfmastbark, Fünfmastvollschiff.
Segelschiff mit fünf vollgetakelten Masten. Die in Deutschland übliche Bezeichnung der Masten ist von vorn nach hinten: Fockmast, Großmast, Mittelmast, Haupt- oder Laeiszmast sowie Kreuzmast. Es gab nur ein Fünfmastvollschiff, die “PREUSSEN” der Reederei F. Laeisz, Hamburg, das 1902 auf der Tecklenborg-Werft gebaut wurde.
Alte, in den einzelnen Ländern unterschiedliche Längenmaßeinheit. Das einzige Fußmaß, das heute noch insbesondere für die Schiffahrt internationale Bedeutung hat, ist das englische: Ein englischer Fuß = 30,48 cm (dagegen ein Bremer Fuß = 28,94 cm).
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